Pressemitteilung des EAK zum Jahresbericht Kriegsdienstverweigerung in Europa: „Für Kriegsdienstverweigerer war 2015 kein gutes Jahr“

Europäische Menschenrechtsorganisation ECBO legt ihren Jahresbericht vor

 

In Europa werden nach wie vor Kriegsdienstverweigerer diskriminiert und deren Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen missachtet. Dies betonte der Vorsitzende des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung (EBCO), Friedhelm Schneider aus Speyer, bei der Vorlage des EBCO-Jahresberichtes „Kriegsdienstverweigerung in Europa 2015“. „Während in früheren Jahren teils signifikante Fortschritte bei der Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung zu verzeichnen waren, war 2015 für Kriegsdienstverweigerer in Europa kein gutes Jahr“, bilanziert Friedhelm Schneider die aktuelle Situation.

Was die Probleme von Kriegsdienstgegnern in Europa angeht, zeichnet sich für den EBCO-Vorsitzenden auf drei Ebenen eine traurige Kontinuität ab:

Obwohl durch die Rechtsprechung des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofes die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen als Menschenrecht anerkannt und ihr Schutz demnach für die 47 Europarats-Mitgliedsstaaten verbindlich zu gewährleisten ist, würden sich eine Europarats-Staaten wie die Türkei oder Griechenland ebenso beharrlich wie ungestraft weigern, dieses Recht nicht-diskriminierend umzusetzen, kritisiert Schneider.

Die Entwicklung in der Ukraine und ihrem Umfeld zeige daneben einmal mehr, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung gerade dann verwehrt bleibe, wenn es am wichtigsten sei: im Kriegsfall, so der ECBO-Vorsitzende. Zum ersten Mal seit 1945 sei zudem in europäischen Staaten die Wehrpflicht nach ihrer Aussetzung wieder eingeführt worden, in der Ukraine und in Litauen, bedauert Schneider.

Und schließlich gewinnt nach Darstellung der EBCO-Studie die Aufnahme von Kriegsdienstverweigerern, die in ihrem Herkunftsland verfolgt werden, eine neue Dringlichkeit. Schneider: „In diesem Zusammenhang bleibt zu beachten, dass ein als sicheres Herkunftsland deklarierter Staat nicht unbedingt ein Land ist, in dem das Recht auf Kriegsdienstverweigerung geachtet wird.“

Dass Mitgliedsstaaten des Europarats und mit Griechenland auch der Europäischen Union das recht auf Kriegsdienstverweigerung völkerrechtswidrig und dauerhaft verletzen, ist nach Ansicht Friedhelm Schneiders „ein Skandal“. Und dass Mitglieder europäischer Institutionen, in denen auch Deutschland vertreten sei, sich offenbar an diesen skandalösen Zustand gewöhnt haben, bleibe beschämend, fügt er hinzu.

Der Speyerer Ruhestandspfarrer, der die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) in der Menschenrechtsorganisation ECBO vertritt, sprach sich bei der Vorlage des Jahresberichtes dafür aus, dass die evangelische Kirche sich bei Gesprächen mit Politikern stärker im Sinne der EKD-Friedensdenkschrift von 2007 engagiere. Darin heißt es, dass die evangelische Kirche die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen als Menschenrecht betrachte und sich dafür einsetze, dies auch im Bereich der Europäischen Union verbindlich zu gewährleisten, so Friedhelm Schneider.

Die EBCO-Studie „Kriegsdienstverweigerung in Europa 2015“ ist die derzeit umfassendste und aktuelle Veröffentlichung zum Thema. Ihr englischsprachiger Text kann im Internet heruntergeladen werden: www.ebco-beoc.org.

Dieter Junker
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