Pressemitteilung: EAK erinnert an Deserteure und Kriegsdienstverweigerer im Zweiten Weltkrieg

Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für KDV und Frieden (EAK) hat aus Anlass des Beginns des Zweiten Weltkriegs vor 80 Jahren an das Schicksal und die Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern, Kriegsgegnern und Deserteuren erinnert, die einer unnachgiebigen Verfolgung durch das NS-Regime ausgesetzt waren und ihren Widerstand oft mit dem Leben bezahlen mussten. „Nicht zuletzt aus diesen schlimmen Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs erwächst die Verpflichtung, die Anerkennung und Durchsetzung des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung international voranzubringen“, betont Friedhelm Schneider, der Präsident des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung (EBCO).

„Mehr als 30.000 Kriegsgegner oder Deserteure wurden im Zweiten Weltkrieg von der Wehrmachtsgerichtsbarkeit als sogenannte Wehrkraftzersetzer zum Tode verurteilt“, macht Friedhelm Schneider, der die EAK bei EBCO vertritt, deutlich. Zur kleinen Minderheit der Kriegsdienstverweigerer, die gegenüber den NS-Behörden ihre Ablehnung der Teilnahme an Militär und Kriegsdienst offen zum Ausdruck brachten, gehörten neben Hunderten von Zeugen Jehovas auch einzelne katholische und evangelische Christen sowie Mitglieder der Freikirchen. Christen, die die einsame Entscheidung zur Kriegsdienstverweigerung trafen, sahen sich der Missbilligung ihrer Kirchen ausgesetzt. „Dabei haben sie sich auf ihr Gewissen berufen und sich geweigert, an einem mörderischen Angriffs- und Vernichtungskrieg teilzunehmen“, so Schneider.

Nicht zuletzt durch diese Erfahrungen aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs sei in der Bundesrepublik Deutschland ein Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen im Grundgesetz verankert worden. Dennoch hätten die Kriegsdienstverweigerer und Deserteure in der Nachkriegszeit keine Anerkennung für ihr Handeln erhalten, macht Wolfgang Buff, einer der Sprecher der EAK, deutlich. „Für viele war auch die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg mit Diskriminierung und Erniedrigung verbunden“, erinnert Buff. Erst 2002 seien die Urteile gegen die Deserteure der Wehrmacht aufgehoben und die wenigen Überlebenden rehabilitiert worden. Aber auch viele Kriegsdienstverweigerer und Zivildienstleistende seien noch lange nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs diskriminiert worden, gibt Wolfgang Buff zu bedenken.

Die Bundesrepublik Deutschland habe aber dennoch mit dem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung und der Ermöglichung alternativer ziviler Dienste viele positive Erfahrungen gemacht, betont Friedhelm Schneider. Dies sollte darum Anlass sein, sich außenpolitisch für eine Achtung und eine nicht-diskriminierende Umsetzung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen zu engagieren. „Denn in vielen Ländern in Europa wird dies auch heute noch Menschen verweigert“, bedauert der EBCO-Präsident.

Dieter Junker
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