Pressemitteilung: EAK betont das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung

Zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung (15. Mai) hat die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) nachdrücklich das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung betont. „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Dienst mit der Waffe gezwungen werden. Dies ist in jedem Land der Erde zu achten und zu respektieren“, unterstreicht Dr. Christoph Münchow, der Bundesvorsitzende der EAK.

Sorgen bereitet dem evangelischen Friedensverband dabei die Situation in vielen Ländern, auch innerhalb der Europäischen Union, in denen Kriegsdienstverweigerer nach wie vor Repressionen und sozialer Ausgrenzung ausgesetzt sind oder ihnen sogar Gefängnisstrafen drohen. „Wir dürfen nicht die Augen verschließen, wenn Länder dieses Menschenrecht mit Füßen treten“, macht Christoph Münchow deutlich und verweist dabei auf die schwierige Situation von Kriegsdienstverweigerern beispielsweise in der Türkei, in Israel, in Griechenland oder in Südkorea.

Die EAK fordert die Bundesregierung auf, in Gesprächen mit diesen Ländern auch die Frage der Kriegsdienstverweigerung zum Thema zu machen. „Dies muss von deutschen Regierungsvertretern immer wieder angesprochen werden. Kriegsdienstverweigerer müssen anerkannt werden und gehören nicht ins Gefängnis gesperrt, wenn sie ihrem Gewissen folgen“, so der EAK-Bundesvorsitzende.

Kritisch sieht die EAK auch die Entscheidung von Ländern wie Litauen oder der Ukraine, angesichts der zunehmenden außenpolitischen Spannungen wieder die Wehrpflicht einzuführen. „Statt nun auf das Militär zu setzen, wäre es wichtiger, Alternativen wie einen zivilen Friedensdienst verstärkt in den Blick zu nehmen“, erklärt der EAK-Geschäftsführer Wolfgang Burggraf, der in diesem Zusammenhang auch Äußerungen deutscher Politiker nach einer Wiedereinführung der Wehrpflicht in Deutschland scharf kritisiert. Burggraf: „Hier werden wir wachsam sein.“

Die EAK, die in diesem Jahr ihr 60-jähriges Bestehen feiert, kündigte an, sich auch weiterhin für Menschen, die aus Gewissensgründen den Militärdienst verweigern, einzusetzen. „Auch in Deutschland verweigern nach wie vor Menschen den Dienst in der Bundeswehr. Wir werden ihnen dabei helfen und sie in ihrer Gewissensnot und ihrer Gewissensbildung unterstützen, wenn sie von ihrem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung Gebrauch machen“, macht EAK-Referentin Jasmin Schwarz deutlich. Im vergangenen Jahr verzeichnete die EAK-Geschäftsstelle in Bonn einen deutlichen Anstieg bei den Beratungen von Kriegsdienstverweigerern.

Dieter Junker
Verein für Friedensarbeit im Raum der EKD
Referent für ÖffentlichkeitsarbeitEndenicher Straße 41
53115 Bonn
Tel: 0228-24999-0
Fax: 0228-24999-20
Mobil 0171 4161087
junker [aet] evangelische-friedensarbeit.de
presse [aet] evangelische-friedensarbeit.de

Anhang: