Pressemitteilung der EAK: Vor 60 Jahren: Gründung der EAK

Am 8. Februar 1956 beschloss das Bundeskabinett die Wiedereinführung der WehrpflichtDie „Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden“ (EAK) kann in diesem Jahr auf ihr 60-jähriges Bestehen blicken. Dieses Jubiläum will der evangelische Friedensverband in diesem Sommer mit einer Veranstaltung in Bonn feiern und an die langjährige Arbeit und den Einsatz für das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung und die Arbeit für Kriegsdienstverweigerinnen und Kriegsdienstverweigerer erinnern.

1956 spielte die Wiederbewaffnung Deutschlands in der politischen Diskussion eine große Rolle. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges hatte es deutliche Widerstände gegen eine neue deutsche Armee gegeben, der bundesdeutsche Beitritt zur NATO 1955 sorgte für heftige innenpolitische Debatten, im November 1955 erhielten die ersten Freiwilligen der neuen Bundeswehr ihre Ernennungsurkunden. Eine wichtige Zäsur in dieser Entwicklung bildet der 8. Februar 1956. Denn an diesem Tag beschloss das Bundeskabinett die Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht, die mit dem 7. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 18. März 1956 in die Verfassung aufgenommen wurde.

Gleichzeitig mit der allgemeinen Wehrpflicht wurde in Deutschland aber auch der Ersatzdienst eingeführt. In Artikel 12 Absatz 2 des geänderten Grundgesetzes heißt es dazu: „Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden.“ Und im Wehrpflichtgesetz vom Juli 1956 wird ausgeführt: „Wer sich aus Gewissensgründen der Beteiligung an jeder Waffenanwendung zwischen den Staaten widersetzt und deshalb den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, hat statt des Wehrdienstes einen zivilen Ersatzdienst außerhalb der Bundeswehr zu leisten." Und: „Durch den zivilen Ersatzdienst werden Aufgaben des Allgemeinwohls wahrgenommen."

Gerade in den Kirchen hatte es heftige Widerstände gegen die Wiederbewaffnung gegeben. „Krieg soll nach Gottes Willen nicht sein“ hatte der Ökumenische Rat der Kirchen in Amsterdam 1948 betont. Nicht zuletzt die Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges hatten zudem dazu geführt, dass im Grundgesetz 1949 in den Grundrechten betont wurde, das niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden darf. Und die Synode der EKD in Berlin-Weißensee 1950 hatte unterstrichen, dass, „wer um seines Gewissens willen den Kriegsdienst verweigert, der soll der Fürsprache und der Fürbitte der Kirche gewiss sein“ kann. 1955 sprach sich die EKD zudem für Regelungen für ein Anerkennungsverfahren für Kriegsdienstverweigerer aus und votierte für einen zivilen Ersatzdienst.

Nach der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht wie auch des Ersatzdienstes im Frühjahr 1956 schlossen sich die kirchlichen Beauftragten für Kriegsdienstverweigerer in Verbindung mit und innerhalb der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend zusammen, um kirchliche Strukturen für eine Beratungs- und Beistandsarbeit in den Anerkennungsverfahren für diesen Ersatzdienst aufzubauen. Es war vor nunmehr 60 Jahren die Geburtsstunde der „Evangelischen Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung der Kriegsdienstverweigerer“ (EAK).

Ein genaues Gründungsdatum ist nicht überliefert, doch mit der Einführung des Ersatzdienstes begann die evangelische Arbeit für Kriegsdienstverweigerer. 1957 gab es  die ersten Beratungen und Treffen für Kriegsdienstverweigerer, in den Landeskirchen wurden Pfarrer mit der Beratung von Betroffenen beauftragt, die sich ihrerseits in der EAK zusammenfanden, um Erfahrungen auszutauschen und die Arbeit zu koordinieren. Hieran beteiligten sich auch Vertreter der Freikirchen. Aus diesen Anfängen hat sich die heutige Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden entwickelt, die immer noch, auch nach der Aussetzung der Wehrpflicht 2011, Kriegsdienstverweigerer berät, ihnen zur Seite steht und ein kirchliches Netzwerk und Kompetenzzentrum bildet, das durch Studientage, Mitgliederversammlungen, durch Stellungnahmen in Kirche und Öffentlichkeit für persönlichen Gewaltverzicht und für gewaltfreie Wege zum Frieden eintritt.

Info: Jubiläumsfeier „60 Jahre EAK“ vom 8. bis 10. Juni in Bonn uner anderem mit einem Festakt, einer Stadtführung, einen Kinoprogramm und einer Jubiläum-Mitgliederversammlung.

Dieter Junker
Verein für Friedensarbeit im Raum der EKD
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