Presseinformation der VVN-BdA zum Einsatz und Leistungen der Bundeswehr im Innern

Ulrich Sander, Bundessprecher der VVN-BdA, erklärt zu den Plänen, die Bundeswehr im Innern einzusetzen:

Kapitel 8.1 des Weißbuchs verlangt unter der Überschrift „Einsatz und Leistungen der Bundeswehr im Innern.“ Man verlässt sich darauf, dass das BVerG keine Einwände erhebt. Denn in seinem Urteil aus dem Jahre 2012 hat das Bundesverfassungsgericht das Grundgesetz bereits uminterpretiert, um Einsätze bei „katastrophischen“ Ausmaßen zuzulassen, wenn die Kanzlerin zustimmt. Das Grundgesetz wurde verändert, ohne den Wortlaut zu ändern; das ist illegal. Allerdings bleibt es auch nach dem Urteil bei vielen Einschränkungen, zum Beispiel beim Verbot „terrorverdächtige“ Flugzeuge abzuschießen. (Aktenzeichen des BVerG PBvU 1/11 vom 3.7.2012)

Jetzt heißt es im Weißbuch zum Bundeswehreinsatz im Inneren: „Das Vorliegen eines besonders schweren Unglücksfalls kommt auch bei terroristischen Großlagen in Betracht.“ In einem solchen Fall soll die Bundeswehr im Inneren eingesetzt werden. Als Beispiel dient der Amoklauf von München. Der kam wie ein „Geschenk Gottes“ (frei nach AfD zur Flüchtlingsfrage und Erdogan zum Putsch). Es sollen nun „Einsatzszenarien“ geübt werden. Große Übungen von Bundeswehr und Polizei hat es aber schon gegeben. Soll nun vorsichtshalber nach einer legalen Grundlage dafür gesucht werden oder werden neue noch abenteuerlichere Maßnahmen vorbereitet, deren Verstoß gegen die Trennung von Streitkräften und Polizei noch weit offensichtlicher wäre?

Dafür baut die Bundeswehr lt. Weißbuch den Reservistendienst aus „und hält ihn attraktiv.“ Weiter geht’s um „Fähigkeiten“ der Reservisten „auch in Einsätzen“. Reservisten bewegen sich dabei im (wieder eine neues Wort) „Missionsspektrum der Bundeswehr im In- und Ausland“.  Zugleich seien sie Multiplikatoren und Mittler in die Gesellschaft hinein.  Und in die Wirtschaft – zu beiderseitigem Nutzen. Der Reservist bis zum Alter von 60 Jahren! muss ja auch eine Arbeitsplatzgarantie haben. An dieser Einsicht mangelt es aber noch in den Führungszentren.

Neben der Fortschreibung und Zuspitzung bisheriger aggressiver Konzepte von NATO und Bundeswehr gibt es im Weißbuch auch neues: Die Abwehr des Cyberkrieges. Dafür wird eine ganz neue Waffengattung neben Heer, Marine und Luftwaffe geschaffen. Erstmals aus strategischer Sicht werden der Krieg im Cyberraum und die Einbettung der neuen Waffengattung der Cyber-Krieger in der Bundeswehr beschrieben. Konstatiert wird, dass die „Gefahr der unkontrollierten Eskalation aufgrund eines Cybervorfalls“ besonders groß sei. Als Grund dafür wird eine „cyberinhärenten Attributionsproblematik“ aufgeführt. Ihr soll „präventiv durch Vertrauensbildung und Konfliktlösungsmechanismen“ entgegengewirkt werden. Cyber-Krieger beteiligen sich letztlich an der großflächigen Überwachung der Bevölkerung mit modernsten elektronischen Mitteln, und sie sind in der Lage, alles, was sie dem Gegner unterstellen, selbst offensiv anzuwenden – bis zur Lahmlegung ganzer Infrastrukturen. Dafür wird in Kalkar am Niederrhein die Luftkraftzentrale ausgebaut, die bemannte und unbemannte Waffenträger bis zum Ural lenken kann.