PM der EAK: Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht

Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) hat zum „Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung“ (15. Mai) die Bedeutung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung betont. „Auch wenn in Deutschland mittlerweile die Wehrpflicht ausgesetzt ist, bleibt das Thema nach wie vor hochaktuell“, unterstreicht der EAK-Bundesvorsitzende Dr. Christoph Münchow.

„Der Absatz 3 des Artikel 4 Grundgesetz, wonach niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden kann, gilt nach wie vor“, macht Münchow deutlich. Und nach wie vor machen auch in Deutschland Berufs- und Zeitsoldaten sowie freiwillig Wehrdienstleistende der Bundeswehr von diesem Grundrecht Gebrauch machen, betont die EAK. „Wir erhalten immer wieder Anrufe von Soldatinnen und Soldaten, die aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe ablehnen und daher während ihrer Dienstzeit einen KDV-Antrag stellen“, erläutert Jasmin Schwarz, die zuständige Referentin der EAK. In jüngster Zeit sei zudem eine Zunahme von Anträgen von Reservisten zu beobachten. „Hier spielen sicher auch die aktuelle politische Entwicklung und die Vielzahl von Krisen in der Welt eine Rolle“, vermutet sie.

Dazu komme, dass der Deutsche Bundestag jederzeit mit einfacher Mehrheit die Aussetzung der Wehrpflicht wieder rückgängig machen könne, gibt EAK-Bundesgeschäftsführer Wolfgang Burggraf zu bedenken. „Für die EAK und ihre Mitglieder bedeutet dies, auch zukünftig vorbereitet zu sein, Menschen in ihrer Gewissensbildung und Gewissensnot zu begleiten“, macht Burggraf dabei deutlich. Denn das Gewissen müsse die letzte Instanz der Entscheidung bleiben, wenn es darum gehe, als Soldatin oder Soldat Befehle auszuführen oder zu verweigern.

Hier sieht die EAK die Bundesregierung auch bei der Erstellung des neuen Weißbuches in der Pflicht. „Wenn aktuell über ein neues Weißbuch diskutiert wird, dann gilt es, das Prinzip der Inneren Führung und damit auch die ethische Ausbildung in der Armee zu bewahren, ja zu stärken“, unterstreicht Wolfgang Burggraf. Angesichts von Distanzwaffen und Drohnen „ist hier wohl manches noch radikaler zu denken als bisher“, so der EAK-Bundesgeschäftsführer.

Doch die EAK will den Blick auch auf andere Staaten lenken. „Es gibt nach wie vor viele Staaten, leider auch in der Europäischen Union, in denen eine Kriegsdienstverweigerung nicht möglich, mit sozialer Ausgrenzung, Diskriminierung oder sogar mit Gefängnis bedroht ist“, kritisiert Christoph Münchow und verweist vor allem auf die Situation der Kriegsdienstverweigerer in Griechenland, der Türkei oder Südkorea. Für seinen Verband ist aber klar: „Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht, das in jedem Land der Erde zu achten und zu respektieren ist“, so der EAK-Bundesvorsitzende nachdrücklich.

Dieter Junker

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