Verfassungsschutz und VVN-BdA sowie Schwur von Buchenwald verfassungsfeindlich? Diskriminierung der VVN-BdA und Verunglimpfung eines der wichtigsten Dokumente der Friedens- und antifaschistischen Bewegung.

Ulrich Sander sandte folgendes Schreiben an den Vorstand der thüringischen Partei Die Linke. Sie hat dementiert, dass in Thüringen die VVN-BdA vom Verfassungsschutz beobachtet und diskriminiert wird. In Brandenburg und Berlin, ebenfalls rot-rote Länder ist dies der Fall. Nicht beobachtet wird die VVN-BdA in Niedersachsen, Sachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz.:

 

Lieber Steffen Dittes,  

Es stimmt mich froh, wenn die LINKE von Thüringen darauf verweisen kann, dass die Behauptung des Hessischen Verfassungsschutzes unzutreffend ist, Thüringen gehöre zu den Ländern, in denen der Verfassungsschutz die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten, die älteste und größte und zudem sehr traditionsreiche antifaschistische Opfer- und Widerstandsorganisation, bespitzelt und diskriminiert.

Es würde mich und all unsere Freundinnen und Freunde sehr gefallen, wenn Ihr uns bald berichten könnt, dass aus dem Dossier des Verfassungsschutzverbundes die Behauptung über die Bespitzelung der VVN-BdA durch das AfV Thüringen gestrichen wurde.

Wir wissen inzwischen, dass die Nennung der VVN-BdA in einem Verfassungsschutzbericht und die Beobachtung der VVN-BdA durch denselben nicht das gleiche ist. Nur in Bayern wird die VVN-BdA im Bericht genannt, aber in den meisten Ländern wird sie ohne Nennung beobachtet. Wird die VVN-BdA in einem Land genannt, so dürfen alle Länder sie so behandeln, als würde sie im VS-Bericht genannt. Dies ist von Bedeutung für den Fall, dass der VVN-BdA der Gemeinnützigkeitsstatus aberkannt werden soll. Derzeit klagt die VVN-BdA von Bayern gegen die Nennung im Bericht und gegen die Aberkennung des Gemeinnützigkeitsstatus. Solange ein Urteil nicht vorliegt, ist der Status noch unverändert. Sobald ein negatives Urteil vorliegt, kann in Bayern und auch anderswo der Gemeinnützigkeitsstatus fallen. Das kann dann finanzielle Einbußen,  Diskriminierungen, Berufsverbote usw. bedeuten.

Zurück zu Deinem Schreiben: So sehr zu begrüßen ist, was zur VVN-BdA geschrieben wurde, so ist doch zu beklagen, dass in dem Schreiben nichts dazu gesagt wird, dass Thüringen als Mitglied des Verfassungsschutzverbundes an der unerträglichen Verunglimpfung des Schwurs von Buchenwald durch die VS-Ämter von Bund und Ländern teilnimmt. Thüringen, das Land, in dem das ehem. KZ Buchenwald liegt, das Land, das gleichsam Schutzmacht über dieses Weltkulturerbe „Schwur von Buchenwald“ sein sollte, macht da mit. Warum ist Thüringen Mitglied in einem Verbund, in dem so etwas möglich ist? Wurde etwas unternommen, um die Passage zum Schwur von Buchenwald, der allen Antifaschisten heilig ist und jedem Demokraten von größtem Wert sein sollte, zu streichen? Ersatzlos!

Die Gemeinschaft des VS-Ämter unterstellt der VVN-BdA und allen antikapitalistischen Antifaschisten, sie machten diese Gleichung auf: Kapitalismus gleich Demokratie gleich fdGO gleich Vorstufe zum Faschismus, weshalb nicht der Faschismus bekämpft werden soll, sondern vorrangig jede nicht faschistische Ordnung. Da der Kapitalismus, so wird wahrheitswidrig behauptet, die Grundlage der bundesdeutschen Demokratie sei, sei auch jede Kapitalismuskritik verfassungsfeindlich. Da der Schwur von Buchenwald diesen Wortlaut hat

„Wir stellen den Kampf erst ein, wenn auch der letzte Schuldige vor den Richtern der Völker steht! Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.“

stelle er eine verfassungsfeindliche kommunistische Hervorbringung dar, - von wegen der Wurzeln.

Das sind vollkommen irrsinnige Behauptungen!

Macht dem ein Ende!

Mit solidarischen Grüßen

Ulrich Sander