Pressemitteilung: EAK kritisiert scharf den Prozess gegen Ruslan Kotsaba in der Ukraine

 Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK)) hat den erneuten Strafprozess gegen den ukrainischen Journalisten und Friedensaktivisten Ruslan Kotsaba scharf kritisiert. Angeklagt ist der Journalist, weil er vor drei Jahren einen Aufruf an alle Ukrainer veröffentlicht hat, in dem er seine Landsleute dazu aufruft, sich dem Bürgerkrieg entgegenzustellen und den Wehrdienst zu verweigern.

„Es ist nicht hinnehmbar, dass jemand für einen Aufruf zum Frieden und zur Kriegsdienstverweigerung mit Haft bedroht und verfolgt wird“, macht Dr. Christoph Münchow, der EAK-Bundesvorsitzende, in Loccum deutlich. Die Verweigerung des Dienstes mit der Waffe sei ein Menschenrecht, dies sei zu schützen und zu achten, betont die EAK.

„Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung klar anerkannt. Das muss auch das Europarats-Mitglied Ukraine akzeptieren und entsprechend handeln“, betont der evangelische Friedensverband. Die EAK erwartet hier auch von der Bundesregierung klare Worte in Richtung Ukraine.

Ruslan Kotsaba war in erster Instanz wegen Landesverrats und Behinderung der Streitkräfte zu einer dreieinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt, von einem Berufungsgericht allerdings freigesprochen worden. Dieser Freispruch wurde vom Obersten Gerichtshof der Ukraine aufgehoben und an ein neues Gericht verwiesen worden, das sich allerdings am vergangenen Mittwoch für befangen erklärte und das Verfahren wieder an das Berufungsgericht in Kiew zurückverwies. Beobachter erwarten nun, dass von dort das Verfahren an ein anderes Gericht in der Region zur Verhandlung verwiesen wird.

Dieter Junker
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