Pressemitteilung des Versöhnungsbund: Kriegsdienstverweigerung muss ein Asylgrund sein

Mehr Mitmenschlichkeit gegenüber Schutzsuchenden!

Die Mitgliederversammlung des deutschen Zweiges des Internationalen Versöhnungsbundes in Arendsee wendet sich mit einem dringenden Appell zu mehr Mitmenschlichkeit gegenüber Schutzsuchenden an die Bundesregierung. Dabei sind ihr aktuell folgende Aspekte besonders wichtig:

- Sofortiger Abschiebestopp nach Afghanistan
Es gibt in Afghanistan keine sicheren Orte. Rückkehrer als angebliche „Verräter“ und „Ungläubige“ sind einer besonderen Gefährung ausgesetzt, verfolgt und ermordet zu werden. „Rückkehrende Flüchtlinge haben dort oft nur eine Chance zu überleben, wenn sie sich dem IS oder den Taliban anschließen“, sagt Achim Schwabe, Mitglied der Kommission „Flucht und Asyl“ des Versöhnungsbundes. „Selbst Straftäter abzuschieben ist unter diesen Umständen nicht zu verantworten.“

- Deutliche Erleichterung und Beschleunigung des Familiennachzugs
Die gegenwärtige Praxis bedeutet für Partner*innen, Eltern und Kinder jahrelange Trennung und ist eine grausame Verschlimmerung ihres eh schon schweren Schicksals. Während sie hier sehnsüchtig erwartet werden, ertrinken viele auf der Flucht, da ihnen ein legaler Weg verweigert wird: Die Fristen zur Beantragung des Familiennachzuges betragen meist mehr als 18 Monate. Gegenüber Griechenland hat die Bundesrepublik beispielsweise erklärt, dass maximal 70 Personen pro Monat zwecks Familiennachzug nach Deutschland überstellt werden dürfen. „Und die neuen Leitlinien des Auswärtigen Amtes vom 20. März verhindern praktisch völlig, dass minderjährige Kinder zusammen mit ihren Eltern zu ihren minderjährigen Geschwistern nach Deutschland einreisen dürfen“, kritisiert Achim Schwabe.

- Anerkennung von Kriegsdienstverweigerung und Desertation als Asylgrund
Vor allem aufgrund des skandalösen Urteils des Verwaltungsgerichts Münster vom Mai 2017, in welchem einem syrischen Deserteur der volle Flüchtlingsschutz verwehrt wurde, erwarten wir eine Klarstellung der Bundesregierung, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ein universales Menschenrecht ist. „Der Schutz und die Aufnahme derjenigen, die sich nicht an Kriegshandlungen beteiligen wollen, wären ein sehr wirksamer Beitrag zum Frieden“, betont Mechthild Geue, Koordinatorin der Kommission „Flucht und Asyl“.

- Bleiberecht für Roma und Sinti in Deutschland
Viele Menschen, die aus dem Südosten Europas zu uns kommen, haben nie einen Ort gefunden, in dem sie in Würde und ohne Diskriminierung leben können. Anders als in  vielen anderen europäischen Ländern geht die Anerkennungsqote für sie in Deutschland aber gegen null.  Neben der angemessenen Berücksichtigung der persönlichen und gruppenspezifischen Fluchtgründe erwarten wir die Gewährung des Status als Kontingentflüchtlinge als längst fälllige Konsequenz aus der deutschen Verantwortung für den Völkermord an Sinti und Roma während des Nationalsozialismus.

Der Internationale Versöhnungsbund ist eine Bewegung von Menschen, die sich mit den Mitteln der Gewaltfreiheit für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Umwelt einsetzen. Weltweit haben Mitglieder des Versöhnungsbundes immer wieder zu friedlichen Umbrüchen beigetragen. Der Internationale Versöhnungsbund ist in rund 40 Ländern vertreten und zählt sechs Friedensnobelpreisträger zu seinen Mitgliedern. Der Deutsche Zweig hat zahlreiche Organisationen der deutschen Friedensbewegung mitgegründet, z.B. Eirene, den Bund für Soziale Verteidigung und das Forum Ziviler Friedensdienst. Er hat rund 840 Mitglieder.

Weitere Infos:
Mechthild Geue, Tel. 0221-8701847 und 0151-23380812
Achim Schwabe, Tel. 021632638 und 0173-95 63 114

Geschäftsstelle Versöhnungsbund, Deutscher Zweig: Tel. 0571-85 08 75
vb [aet] versoehnungsbund.de
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