Pressemitteilung der EAK: Kriegsdienstverweigerung ist ein mutiger persönlicher Schritt aus Gewissensnot

Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) hat nachdrücklich das Grundrecht auf eine Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen unterstrichen. Anlass ist das derzeit laufende Verfahren des ehemaligen US-Soldaten André Shepherd vor dem Verwaltungsgericht in München. Shepherd hatte sich 2007 durch Desertion einem Einsatzbefehl für den Irak entzogen, da er befürchtete, unterstützend an Kriegsverbrechen der US-Armee beteiligt zu sein. Darum beantragte er 2008 Asyl in Deutschland, was vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aber abgelehnt wurde. Gegen diese Entscheidung klagte er vor dem Verwaltungsgericht in München, das das Verfahren zunächst aussetzte, bis der Europäische Gerichtshof (EuGH) im vergangenen Jahr entschied, dass die Entscheidung über den Asylantrag bei deutschen Behörden und Gerichten liege.

Und hier hofft die EAK, dass das bayerische Verwaltungsgericht dem US-amerikanischen Soldaten Recht gibt und ihm Asyl in Deutschland gewährt. „Allerdings hat das Gericht in seiner Verhandlung fast vier Stunden lang vor allem die persönliche Glaubwürdigkeit von André Shepherd in den Blick genommen, aber nur kurz danach gefragt, ob seine Einheit an einem völkerrechtswidrigen Einsatz und Kriegsverbrechen beteiligt war oder ob die Desertion die einzige Möglichkeit für ihn war, diesem Einsatzbefehl Folge zu leisten“, bedauert EAK-Geschäftsführer Wolfgang Burggraf, der, ebenso wie Vertreter anderer Menschenrechts- und Friedensgruppen als Beobachter an dem Prozess teilnahm. „Ich hätte es begrüßt, wenn das Gericht hier im Verfahren andere Schwerpunkte gesetzt und stärker die Glaubens- und Gewissensfreiheit jedes Menschen unterstrichen hätte“, so Burggraf.

Es müsse möglich sein, dass Soldatinnen und Soldaten jederzeit einen Einsatz aus Gewissensgründen verweigern können, machte der EAK-Geschäftsführer deutlich. Und er hoffe, dass dies auch das Verwaltungsgericht anerkenne. Denn: „Solche Entscheidungen wie eine Kriegsdienstverweigerung oder sogar eine Desertion als letztes Mittel sind mutige persönliche Schritte aus Gewissensnot, die es zu achten gilt. Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht“, betont Wolfgang Burggraf.

Dieter Junker
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