AK Asyl Rheinland-Pfalz: Pressemitteilung zum Tag der Menschenrechte 10.12.: Integration statt Ausgrenzung: Recht auf Bildung gilt für alle!

Aus Anlass des Internationalen Tages der Menschenrechte fordern der Arbeitskreis Asyl Rheinland-Pfalz und der Initiativausschuss für Migrationspolitik in RLP eine Bildungsoffensive für Flüchtlinge: „Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte begründet in Artikel 26 das Recht auf Bildung. Der Ausschluss einzelner Personengruppen von diesem Anspruch widerspricht der Universalität der Menschenrechte.“

·         Viele Kinder im schulpflichtigen Alter sind gesetzlich dazu verpflichtet, bis zum Abschluss des Asylverfahrens in zentralen Aufnahmeeinrichtungen zu leben. Sie haben dort keine Möglichkeit, ihr Schulrecht umfassend wahrzunehmen.
AK Asyl und der Initiativausschuss fordern von der Landesregierung, sich auf Bundesebene für eine generelle Befristung des Verbleibs in Aufnahmeeinrichtungen auf maximal drei Monate einzusetzen und Kindern in einer Aufnahmeeinrichtung die umfassende Beschulung zu ermöglichen. Hierfür ist das Angebot innerhalb der Aufnahmeeinrichtung deutlich auszuweiten oder sind Möglichkeiten zu schaffen, um außerhalb der Einrichtung am Regelschulbetrieb teilzunehmen.    
 

·         Derzeit fehlen für junge Flüchtlinge bis 27 Jahre in Rheinland-Pfalz systematische und flächendeckende Möglichkeiten und Angebote, um schulische Bildung und Schulabschlüsse nachzuholen.

AK Asyl und der Initiativausschuss fordern von Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig zusätzliche Berufsschulklassen, die diese Flüchtlinge fördern und sie in Ausbildung und Beruf bringen. Außerdem muss die Bildungsförderung (BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe [BAB]) für alle jungen Flüchtlinge bis 27 Jahre geöffnet werden.

·         Der Zugang zu den Sprach- und Orientierungskursen des Bundes ist stark eingeschränkt. Teilnehmen dürfen nur Asylsuchende aus Syrien, Somalia, Eritrea, dem Irak und dem Iran.

AK Asyl und der Initiativausschuss fordern den Zugang zu den Sprach- und Orientierungs-kursen des Bundes für alle auf die Kommunen umverteilten Schutzsuchenden.  Sie erwarten, dass die Landesregierung und die Kommunen bestehende Angebotslücken schließt, bis dieser umfassende Anspruch umgesetzt ist. Aufgrund der vom Bund bereitgestellten Integrationspauschale können sowohl im Landeshaushalt und als auch in den kommunalen Haushalten hierfür erforderliche Finanzmittel bereitgestellt werden.

 AK Asyl und Initiativausschuss weisen außerdem darauf hin, dass Fördermaßnahmen einschließlich sozialpädagogischer Betreuung für alle benachteiligten Schüler/innen unabhängig von Nationalität eine notwendige Investition für die Zukunft sind und fordern abschließend:
 

·         Auch das Recht auf Schule von Schüler/innen ohne Papiere muss durchgesetzt werden!

·         Geduldeten Schüler/innen in allgemeinbildenden Schulen muss bis zum Abschluss ihrer Schulausbildung und der anschließenden Ausbildung ein Bleiberecht zugesichert werden.

·         Der Zugang zu allen Bildungsangeboten muss passend zum Lern- und Bildungsstand der Kinder und Jugendlichen sowie ihren sonstigen Voraussetzungen gewährleistet werden.

gez.         Siggi Pick (AK Asyl) und Roland Graßhoff (Initiativausschuss)

Hintergrund: Artikel 26 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

 (1)   Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschul-unterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.

(2)   Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.

(3)   Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteilwerden soll.

Anhang: